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Rechte für Fahrgäste

Fahrgastrechte regeln Ansprüche im Fall von Verspätungen. Ein Antragsformular für alle Eisenbahnunternehmen.

Seit dem 29. Juli 2009 regelt ein bundesweites Gesetz die Rechte von Bahnreisenden in Verspätungsfällen – und zwar unabhängig vom genutzten Eisenbahnunternehmen. Im Wesentlichen enthalten die so genannten Fahrgastrechte folgende neue Regelungen:

1. Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Fahrgast von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Alternativ kann die Fahrt auch zu einem späteren Zeitpunkt – auch mit veränderter Streckenführung – unternommen werden.

2. Kommt es zu 60 bis119 Minuten Ankunftsverspätung, haben die Fahrgäste Anspruch auf Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung steigt die Entschädigungssumme auf 50 Prozent des Fahrpreises.

Für Inhaber von Zeitkarten gibt es eine separate Regelung mit pauschalen Entschädigungsbeträgen pro Verspätung. Entschädigungen von weniger als 4 Euro werden wegen des zu hohen Verwaltungsaufwands nicht ausgezahlt. Die Haftung gilt für die gesamte Reisekette im Eisenbahnverkehr, von der S-Bahn bis zum ICE, gemäß der benutzten Fahrkarte.

Darüber hinaus gelten folgende weitere Bestimmungen:

1. Der Fahrgast kann bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten seine Reise mit einem anderen, auch höherwertigen Zug antreten beziehungsweise fortsetzen.
Davon ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht wie zum Beispiel die ICE-Sprinter- oder CityNightLine-Verbindungen. Für den gegebenenfalls höherwertigen Zug muss der Reisende zunächst eine gültige Fahrkarte erwerben. Die entstehenden Kosten bekommt er anschließend erstattet.

2. Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten auf einer Verbindung, die planmäßig zwischen 0.00 und 5.00 Uhr am Zielort ankommt, hat der Fahrgast das Recht, andere Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi zu seinem Reiseziel zu benutzen, wenn das Verkehrsunternehmen keine Alternativbeförderung anbietet. Die Kosten hierfür bekommt der Reisende bis 80 Euro ersetzt. Gleiches gilt bei Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn der Reisende seinen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels bis 24.00 Uhr nicht mehr erreicht.

Die Entschädigungsregelungen gelten, soweit die Verspätung von den Bahngesellschaften verschuldet wurde. Die Fahrgäste können bei ihrer Entschädigung zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrages wählen.

Wege zur Entschädigung

Dreh- und Angelpunkt ist ein neues Fahrgastrechte-Formular, das Verspätungen entlang der gesamten Reisekette – im Nah- und im Fernverkehr – berücksichtigt. Entschädigungsansprüche können damit unternehmensübergreifend und kundenfreundlich geregelt werden – unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen man gefahren ist.

Sind Entschädigungsansprüche infolge von Verspätungen entstanden, ergeben sich für den Fahrgast die folgenden Möglichkeiten:

1. Der Fahrgast erhält das Formular zusammen mit einer Bestätigung seiner Verspätung bereits im mindestens 60 Minuten verspäteten Zug.

2. Falls der Fahrgast im Zug kein Formular erhält – beispielsweise weil die Verspätung nicht den Zug, sondern die von ihm benutzte Umsteigeverbindung betrifft –, kann er sich das Formular am DB Service Point abholen. Bis fünf Tage nach dem Reisetag ist die schriftliche Bestätigung der Verspätung durch die Mitarbeiter am DB Service Point möglich, wenn die Daten dort vorliegen.

3. Das Fahrgastrechte-Formular ist auch in DB-Reisezentren und den Fahrkartenverkaufsstellen der teilnehmenden Bahnen erhältlich – dort kann allerdings keine Verspätungsbestätigung ausgestellt werden.

4. Der Fahrgast kann sich das Formular im Web herunterladen.

Mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular und der Verspätungsbestätigung kann der Fahrgast sich die Entschädigung gegen Abgabe der Originalfahrkarte (ausgenommen Zeitkarten) direkt im personenbedienten Verkauf abholen.

Sollte der Fahrgast keine Bestätigung seiner Verspätung erhalten haben oder nur eine Kopie seiner Fahrkarte einreichen wollen, kann er die Entschädigung schriftlich beim Servicecenter Fahrgastrechte beantragen.

Das Servicecenter Fahrgastrechte wird von den teilnehmenden Eisenbahnunternehmen mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle ihrer Kunden beauftragt.

Darüber hinaus hat der Fahrgast zusätzlich die Möglichkeit, mit einem formlosen Brief seine Ansprüche beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend zu machen.

Erreichbar ist das neue Servicecenter Fahrgastrechte postalisch unter der Adresse Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, sowie telefonisch unter der Nummer 0180 5 20 21 78 (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend).

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